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Die gesetzliche Krankenversicherung ist in Deutschland gesetzlich geregelt nach dem fünften Sozialgesetzbuch. Der Leistungsumfang besteht aus den Leistungen zur Verhütung von Krankheiten sowie von deren Verschlimmerungen, den Leistungen zur Früherkennung von Krankheiten und den Leistungen zur Behandlung von Krankheiten jeder Art. Für alle abhängig Beschäftigten unter der Bemessungsgrenze von 4050 Euro im Monat beziehungsweise 48600 Euro im Jahr, Bezieher von Erwerbsersatzeinkünften, wie Rente, Arbeitslosengeld I und II oder Krankengeld, für Studenten oder Familienangehörige von Pflichtversicherten besteht eine Versicherungspflicht. Dabei zahlt jedes Versicherungsmitglied zu gleichen Anteilen in die Versicherung ein. Es spielt keine Rolle wie alt oder jung und wie dauerhaft krank oder gesund ein Mitglied ist. Die Wahl der gesetzlichen Krankenversicherung steht jedem Mitglied frei, wobei der Anteil zur Beitragsabführung bei jeder Versicherung gleich ist. Er liegt seit Juli 2009 bei 14,9 Prozent. Beide Beiträge sind inklusive des so genannten Sonderbeitrags für Arbeitnehmer in Höhe von 0,9 Prozent. Der Arbeitnehmer und Arbeitgeber zahlt zu gleichen Teilen diesen Beitrag abhängig von der Höhe des Bruttogehalts. Wobei der Sonderbeitrag nur vom Arbeitnehmer gezahlt wird. Somit entfallen auf den Arbeitnehmer 8,2 und auf den Arbeitgeber 7,3 Prozent. Bei der gesetzlichen Krankenversicherung besteht eine Selbstbeteiligung
für alle Mitglieder in Höhe von 10 Euro pro Quartal als Praxisgebühr,
sowie eine Zuzahlung von 10 Prozent der Kosten für die Versorgung
mit Arznei-, Verband- und Heilmitteln. Die minimale Zuzahlung beträgt
5 Euro und die maximale 10 Euro pro verordnetem Mittel. Härtefallregelungen
können die persönlichen Kosten minimieren. Der Vorteil der gesetzlichen Krankenversicherung ist, dass alle Ansprüche eine gesetzliche Regelung haben, Beiträge unabhängig vom Gesundheitszustand berechnet werden und Familienmitglieder unter bestimmten Vorraussetzungen kostenlos mitversichert sind. Nachteilig ist die Selbstbeteiligung der Mitglieder an den Kosten der Behandlung. Per Vergleich eine leistungsstarke gesetzliche Krankenversicherung finden!In Folge der einheitlich prozentualen Höhe der Beitragssätze bei gesetzlichen Krankenversicherungen wird fortan die finanzielle Sparmöglichkeit eingeschrenkt. Doch auch ohne den finanziellen Unterschied lohnt es sich einen Wechsel in Erwägung zu ziehen. Denn statt mit niedrigeren Beitragssätzen locken die gesetzlichen Krankenkassen nun mit besseren Leistungen sowie Wahltarifen mit Selbstbehalt, oder auch Prämienzahlungen durch gesundheitsbewusstes Verhalten. Und was früher der Preiskampf war ist heute der Leistungs- und Service-Kampf. Sie als Verbraucher können davon nur profitieren. Vergleichen Sie noch heute kostenlos und völlig unverbindlich gesetzliche Krankenversicherungen um die leistungsstärkste für sich zu finden. |
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