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Grundsätzlich kommt die private Krankenversicherung in Frage für Arbeitnehmer, deren Brutto-Monatseinkommen das 3. Jahr in Folge die Pflichtversicherungsgrenze von 4.012 Euro (entspricht einem Jahreseinkommen von 48.150 Euro) überschreitet. Zusätzlich sind Beamte und alle anderen Beihilfeberechtigten wie Justizbeamte (Richter) und politische Abgeordnete berechtigt, sich in der privaten Krankenversicherung versichern zu lassen. Arbeitnehmern in der privaten Krankenversicherung werden die Beiträge
analog zur Gesetzlichen mit 50 % vom Arbeitgeber bezuschusst - mit der
Einschränkung, dass diese Bezuschussung lediglich bis zum Erreichen
des Höchstsatzes der gesetzlichen Kassen erfolgt. Bei der Entscheidung für oder gegen die private Krankenversicherung im Vergleich zur Gesetzlichen sind verschiedene Punkte zu bedenken. Da ist zunächst die Frage der Familienplanung: bei geplanter Heirat und Kinderwunsch kann im Hinblick auf die Kosten die Gesetzliche günstiger sein. Singles und Paare, bei denen beide Partner verdienen, und die ohne Kinderwunsch sind, ist die Entscheidung für die private Krankenversicherung anzuraten. Meist ist die Entscheidung für die private Krankenversicherung eine lebenslange, und deshalb sehr überlegenswert. Auch beim unmittelbaren Vergleich von privaten Krankenversicherungen untereinander sind nicht nur die Beitragskosten, sondern auch die Leistungsumfänge relevant. Man sollte darauf achten, dass die private Krankenversicherung der Wahl in ihrer Vergangenheit längere Zeit nur vernünftige Preissteigerungen realisiert hat und gleichzeitig einen allumfassenden Versicherungsschutz angeboten hat. Jetzt private Krankenversicherung vergleichen!Menschen die sich für eine private Krankenversicherung entscheiden
werden nicht ohne Grund Patient 1.Klasse genannt. Denn eine PKV enthält
einen umfassenden Leistungskatalog, der Ihnen erhebliche Vorteile gegenüber
einer gesetzlichen Krankenversicherung ermöglicht. Falls auch Sie
sich für eine PKV entscheiden sollten, raten wir Ihnen als erstes
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